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Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge in Krisen
Dieses Projekt dient zur Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen in Krisenzeiten zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gem. § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO) für Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Thüringen sowie von Kurzarbeit betroffen. Damit werden Klein- und Mittelständigen Unternehmen, auch wärend der Kurzarbeit aufgrund von CoVid19, bei der Erfüllung der Ausbildungspläne deren Auszubildenden unterstützt. Für den Auszubildenden bedeutet das die Möglichkeit alle relevanten Inhalte seiner Ausbildung zu lernen, auch wenn nicht alle Inhalte von seinem Ausbildungsunternehmen abgebildet werden können. Dies sichert die qualitative Ausbildung der kommenden Fachkräfte.
Gefördert wird dieses Projekt durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds wie folgt:
Lehrgang | Zuwendung |
Kaufmännisch | 30 Euro |
Gewerblich-technisch | 39 Euro |
Land- und Hauswirtschaft | 39 Euro |
Die Dauer der Lehrgänge kann, bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen bis zu 6 Wochen (30 Arbeitstage) betragen.